Sie haben es wahrscheinlich in den Medien gehört oder gelesen:
Die bayerische Aktion gegen die "Letzte Generation" war weit überzogen und nach Urteil mehrerer Rechtsexperten verfassungswidrig und rechtsmissbräuchlich. Solches Hasardtheater ist unglaublich für einen Rechtsstaat, und doch knüpft es an die Tradition der rechten Hardliner in der CSU an. Zitat ".. Die Generalstaatsanwaltschaft München veranlasste die Razzien zusammen mit der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus .."
Eine Stimme bei twitter (s.o.) bringt zwar eine absurde Gegenüberstellung von Tatsachen - benennt jedoch gerade so das Grundübel in der Handlungsweise: Die Tendenz in diesem Land rechte Bestrebungen wenig ernst zu nehmen, bürgerlichen Ungehorsam jedoch wie zu Kaisers Zeiten streng zu ahnden.
Selbst die "Süddeutsche Zeitung [SZ] schreibt dazu
".. Die Aktionen der "Letzten Generation" mögen manchen nerven und manchmal die Grenze zum Strafbaren überschreiten. Aber deswegen stehen die Aktivisten noch lange nicht auf einer Stufe mit Schleuserringen und Drogenkartellen .."
Eine rechtliche Einschätzung
Zitat ".. Rechtsanwalt Lukas Theune hält die Razzien für politisch motiviert. Die Organisation stelle keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar ..". Doch in Ermangelung tatsächlicher Erfolge gegen den Klimawandel ist den politischen Akteuren nun schon jedes Mittel recht von ihrer Handlungsunfähigkeit abzulenken und das Augenmerk der Öffentlichkeit - wohl auch mit der Absicht deren Zorn - auf jene zu lenken, die auf die Versäumnisse hinweisen.
Wie es früher einmal los ging
Zitat ".. Bei der Beratung eines Entwurfs des Ersten Strafrechtsänderungsgesetzes von 1951 räumte der CDU-Abgeordnete Eduard Wahl, Berichterstatter des Rechtsausschusses, im ersten Deutschen Bundestag ohne weiteres ein, auch »an sich mehr oder weniger harmlose'' Handlungen seien strafbar: auf die »Absicht« komme es an.
Als ein Parlamentarier sich peinlich an altes Gesinnungsstrafrecht erinnert fühlte, wurde er darin vom FDP-Sprecher Ludwig Schneider bestärkt: »Jawohl . . . wir schaffen in gewisser Beziehung ein Gesinnungsstrafrecht« .."
Mindestens eines ist klar:
Das Muster unliebsame Proteste zu kriminalisieren ist eine Neuauflage des Drehbuchs gegenüber der "Rote Armee Fraktion" [RAF; bitte beachten Sie die negative Tendenz der Aussagen als das was sie sind: Nachträgliche Versuche die Kriminalisierung zu rechtfertigen!], dort wurden in einer Spirale des Unrechts immer neue vorherige Ordnungswidrigkeiten rückwirkend in strafbewehrtes Unrecht verwandelt - und dann die jetzt als *Täter* gebrandmarkten vom Justizapparat in die Mangel genommen. Politiker mögen es eben nicht wenn ihre Untätigkeit und Abhängigkeit von Konzernen an die Öffentlichkeit gebracht werden ....
Siehe hierzu noch
- Polizeieinsatz gegen "Letzte Generation" Immer mehr Ungereimtheiten