Anläßlich einer Veranstaltung am 01.02.2025 des Vereins "Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg" mit dem Referenten Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg i.R. Robert Suermann, wurde deutlich, daß nur eine sehr kleine Zahl der Bundesbürger die tatsächliche Situation und Rechtslage von Sterbewilligen kennt.
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Zitat Castelucci: ".. Für Lars Castellucci (SPD) ist die aktuelle Situation nicht länger hinnehmbar: "Wir haben in Deutschland derzeit einen ungeregelten Zustand und damit verbunden auch viel Unsicherheit", sagt der Bundestagsabgeordnete. Mit mehreren Kolleginnen und Kollegen will er das ändern. Sein Thema ist ethisch und juristisch seit Jahren höchst umstritten: Sterbehilfe .."
Das ist schlichtweg FALSCH! Denn seit das BVG den (unnötigen) §217 gekippt hat gilt wieder die Regelung wie sie seit mehr als 140 Jahren in Deutschland möglich war und praktiziert wurde. |
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Hier ist umfangreiche Information notwendig, da insbesondere die CDU/CSU und ein sehr kleiner -meist katholischer - Kreis in verschiedenen Parteien um die Abgeordneten Helling-Plahr (FDP) und Castelucci (SPD) nach verlorenen Abstimmungen für ihre Vorhaben zum wiederholten Mal eine gesetzliche Neuregelung installieren wollen - und das obwohl die 2015 Initiative der CDU mit der Errichtung des §217 StGB wegen Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde.
- Den Bericht zum Vortrag finden Sie dort → Braucht es eine Regulierung der Sterbehilfe?
- Wer sich für den Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg interessiert, kann sich unter der Telefonnummer 04435/389542
melden oder eine E-Mail anhabbo.schuetz@ewetel.net
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