Böse Falle!

Möch­te man sagen, wenn es um das Klein­ge­druck­te in Lebens- und Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen geht.
Es gibt in vie­len Ver­trä­gen einen Pas­sus zur soge­nann­ten "abstrak­ten Ver­wei­sung". Damit ist gemeint, daß die Ver­si­che­rung auf eine Tätig­keit ver­wei­sen kann, die die/der Ver­si­cher­te trotz Ein­schrän­kun­gen zu tun in der Lage wäre.
Das hat natür­lich zur Fol­ge, daß weni­ger oder über­haupt nicht gezahlt wird ....

Kommentare

  1. die ver­si­che­run­gen sichern sich ab damit sie nichts zah­len müs­sen, eh logisch!
    aber sicher wenn man ins koma fällt, dann ist mensch arbeitsunfähig!

    1. Die­sen .... Hin­weis habe ich geschrie­ben, weil ich selbst erst heu­te auf die­se Mög­lich­keit auf­merk­sam wur­de. Vie­le Ver­si­che­run­gen sind bei Nach­fra­ge ent­we­der ver­hand­lungs­be­reit oder der Ver­si­cher­te hat die Mög­lich­keit, sich umzuorientieren ....

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