Möchte man sagen, wenn es um das Kleingedruckte in Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen geht.
Es gibt in vielen Verträgen einen Passus zur sogenannten "abstrakten Verweisung". Damit ist gemeint, daß die Versicherung auf eine Tätigkeit verweisen kann, die die/der Versicherte trotz Einschränkungen zu tun in der Lage wäre.
Das hat natürlich zur Folge, daß weniger oder überhaupt nicht gezahlt wird ....
die versicherungen sichern sich ab damit sie nichts zahlen müssen, eh logisch!
aber sicher wenn man ins koma fällt, dann ist mensch arbeitsunfähig!
Diesen .... Hinweis habe ich geschrieben, weil ich selbst erst heute auf diese Möglichkeit aufmerksam wurde. Viele Versicherungen sind bei Nachfrage entweder verhandlungsbereit oder der Versicherte hat die Möglichkeit, sich umzuorientieren ....