Bitte zahlen Sie 680,oo € - aber wohnen sollten Sie besser woanders um meine Wohnung zu schonen ....

Die fol­gen­de Anzei­ge ist ein beson­de­res Bei­spiel. Die Unver­schämt­heit eines sol­chen Ver­mie­ters wäre in einem weni­ger ange­spann­ten Woh­nungs­markt nicht mög­lich. Als näch­stes kommt dann wohl nur noch die Fra­ge nach einem poli­zei­li­chen Füh­rungs­zeug­nis und dem Beruf des Großvaters. 




Kann mir jemand erklä­ren was das so genann­te "Haus­geld" ist? Ich habe das noch nie gehört - und vor allem wüß­te ich gern WOFÜR es gezahlt wer­den soll - der ein- oder aus­zie­hen­de Mie­ter zahlt doch Mie­te & Nebenkosten.

Kommentare

    1. @ iGing

      Ich dach­te, das wäre eine regio­na­le Beson­der­heit in Ba-Wü Süd­hes­sen und jemand von dort könn­te es mir erklären.
      Da der Ver­mie­ter nur Kon­takt per Mail haben will war mir das zuviel Auf­wand - ich den­ke mir, ich bekä­me auf die­se Fra­ge ohne mei­nen Lebens­lauf abge­ge­ben zu haben bestimmt kei­ne Antwort.

    2. Moment, Hep­pen­heim ist NICHT Baden-Würt­tem­berg. Das fängt erst süd­lich, an der Gren­ze zu Lau­den­bach, an.Heppenheim liegt im Kreis Berg­stra­ße in Hes­sen und ist Sitz des Land­rats­am­tes, das dort die Kenn­zei­chen mit "HP" hat.

      Was das Haus­geld betrifft, da habe ich nichts dazu fin­den kön­nen, das sich mit einer Miet­woh­nung in Ver­bin­dung brin­gen ließe.

    3. @ patho­lo­ge

      Ooouuups! Dan­ke für die Kor­rek­tur .... man ver­kommt ganz dar­in mit den vie­len Län­dern (3) die sich in die­ser Ecke der BRD treffen ....

  1. Stimmt. Da fehlt wirk­lich nur noch der Ariernachweis.

    "Haus­geld" - dem Hören zufol­ge hät­te ich fast auf "das Geld für den Haus­mei­ster" getippt, aber dafür holt man sich ja heut­zu­ta­ge exter­ne Fir­men und lei­stet sich kei­nen eige­nen mehr.
    Ist wahr­schein­lich einer sol­cher neu­mo­der­nen Begrif­fen, die man als Begrün­dung her­an­zie­hen kann, um noch ein­mal die Hand aufzuhalten.
    Mit der erwähn­ten Grund­steu­er dürf­te das ähn­lich sein (Grund­steu­er wird doch über­haupt sowie­so nur fäl­lig, wenn es sich um Wohneigen­tum handelt).

    1. @ matrix­mann

      Bei der Grund­steu­er hat die Frau iGing recht - das ist es auch nicht was mich gestört hat. Ich fand das, was gelb mar­kiert ist unver­schämt - es geht weit über das hin­aus was noch als 'ange­mes­sen' gel­ten kann.

  2. Hier­orts ist schon län­ger eine rich­ti­ge Bewer­bungs­map­pe (!) erwünscht. Haus­geld ist wohl etwas miss­bräuch­lich aus­ge­drückt, denn eigent­lich sind das Vor­aus­zah­lun­gen für Betriebs­ko­sten und Rück­la­gen bei einer WEG, auch Wohn­geld genannt. Hier ist wohl die selbst getä­tig­te Auf­wen­dung für den Mie­ter­wech­sel gemeint.

    1. Dan­ke, Frau Araxe,

      aber bevor ich eine *Bewer­bungs­map­pe* für eine Woh­nung abge­be lebe ich wahr­schein­lich eher in mei­nem Wohn­wa­gen oder auf der Stra­ße. Es gibt Gren­zen die nicht über­schrit­ten wer­den soll­ten, und eine *Bewer­bungs­map­pe* gehört für mich dazu.

      Wo wir jetzt woh­nen gibt es eben­falls eine Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft mit Umla­gen für alle mög­li­chen Zwecke - auf die Idee sich an Ein- und Aus­zug zusätz­lich zu berei­chern sind sie hier noch nicht gekom­men (wenn es das ist).

    2. "Hier ist wohl die selbst getä­tig­te Auf­wen­dung für den Mie­ter­wech­sel gemeint."

      Man kas­siert bei jedem Mie­ter­wech­sel also 200€ dafür, dass man z.B. eine Anzei­ge auf­ge­ben muss zwecks Neu­ver­mie­tung, für Besich­ti­gung zur Ver­fü­gung ste­hen oder ein paar Tele­fon­ge­sprä­che füh­ren muss ... Das muss einem erst mal ein­fal­len. Wie wär's mit Ein­tritts­geld für eine Besich­ti­gung von jedem Mietinteressenten?

      1. Hal­lo Frau iGing,
        der mensch­li­chen Gedan­ken­flut was Geld­ver­die­nen angeht sind - wie man an einem sol­chen Bei­spiel sieht - kei­ne Gren­zen gesetzt. Nicht alle poten­ti­el­len Ver­mie­ter laden ihre poten­ti­el­len Mie­ter noch auf einen Kaf­fee ein .... ;c) Noch­mal ein dickes "Dan­ke!"

        Wenn man so ein Ein­tritts­geld ein­führ­te ... könn­te man davon leben und brauch­te die Woh­nung tat­säch­lich nicht mehr zu vermieten.
        Das soll­ten wir uns als Geschäfts­idee paten­tie­ren lassen.

    3. War mei­ne Idee, nicht Ihre! Sie kön­nen höch­stens für sich bean­spru­chen, mich auf die Idee gebracht zu haben, indem Sie das The­ma zur Spra­che brachten. ;-))
      [Die Spitz­fin­dig­keit auf die Spit­ze trei­ben! Habe ich bei den Juri­sten gelernt.]

    4. Ach ja, Ein­tritts­gel­der für Besich­ti­gun­gen wur­den in der Tat schon erho­ben seit­dem der Mie­ter den Mak­ler nicht mehr zah­len muss.

    5. @ Frau Araxe

      Ken­nen Sie den (über­haupt nicht wit­zi­gen Vater-Witz):
      Ein Außen­dienst­mit­ar­bei­ter gibt sei­ne Spe­sen­ab­rech­nung ab und schreibt als Notiz dazu:
      'Der Zylin­der war für die Beer­di­gung des Kol­le­gen Mül­ler nötig'

      Dar­auf die Spesenabteilung:
      'Zylin­der wer­den nicht erstat­tet, Zylin­der gestrichen!'

      Der Mit­ar­bei­ter gibt eine neue Abrech­nung ab - dar­in ist kein Zylin­der mehr auf­ge­li­stet und er schreibt dazu:
      'Der Zylin­der ist drin ... nun suchen Sie mal schön!'

      Ver­mie­ter blei­ben NIE auf den Kosten sitzen.

  3. Die 200 Euro sind im Ver­gleich zu frü­her sehr gün­stig. Da waren als Cour­ta­ge mind. 2 Net­to­kalt­mie­ten + MwSt. fäl­lig. Cour­ta­ge­freie Woh­nun­gen gab es so gut wie gar nicht. Nun darf die Cour­ta­ge bei Miet­ob­jek­ten nicht mehr vom Mie­ter bezahlt wer­den, son­dern der Ver­mie­ter trägt die Kosten aus­schließ­lich. Oder soll­te es zumindest.

    1. @ Frau Araxe

      Unser Ver­mie­ter hat ganz offen zuge­ge­ben, dass er die Mie­te monat­lich um den Betrag erhöht hat den die Mak­le­rin ver­lang­te, auf­ge­split­tet in 24 Mona­te, und mit einem Ver­trag, der in den ersten 24 Mona­ten nicht künd­bar war.

    2. Das wuss­te ich gar nicht, dass der Mie­ter kei­ne Mak­ler­ge­büh­ren mehr zah­len muss. Mei­nes Wis­sens muss der zah­len, der den Auf­trag erteilt --- was dazu führ­te, dass man­cher Mak­ler zwei­mal abkas­sier­te, denn wenn Mie­ter und Ver­mie­ter den Mak­ler nut­zen, um zusam­men­zu­tref­fen, erteilt ja jede Sei­te einen Auftrag.

      @wvs:
      Da Sie ja offen­sicht­lich glau­ben, dass Ver­mie­ter sich grund­sätz­lich nur auf Kosten der Mie­ter berei­chern, fragt man sich doch, war­um Sie sich nicht selbst Woh­nungs­ei­gen­tum zuge­legt haben. Dann könn­ten Sie heu­te selbst ver­mie­ten und wären alle Sor­gen los.

      1. @ Frau iGing

        Wäh­rend mei­nes Lebens habe ich eine Eigen­tums­woh­nung und ins­ge­samt drei Häu­ser beses­sen. Das letz­te Haus war 220 m² groß, viel zu viel für 2 Per­so­nen. Erst recht der Auf­wand rund um das Haus, Vor­gar­ten, Hin­ter­gar­ten, Erhalt der Struk­tur, Gemein­ko­sten für alle wesent­li­chen kom­mu­na­len Dien­ste etc. - ein Gro­schen­grab ohne Gren­zen. Da war die Ent­schei­dung leicht es zu ver­kau­fen (1993). Im Rück­blick, wobei damals die enor­me Stei­ge­rung der Miet­prei­se nicht abzu­se­hen war, war die dama­li­ge Ent­schei­dung richtig.
        Heu­te lie­gen die grö­ße­ren Woh­nun­gen (wenn es nicht gera­de Groß­städ­te sind) vom m²-Preis nied­ri­ger als Klein­woh­nun­gen. Die Nach­fra­ge hat sich durch die Ände­rung der Lebens­ge­wohn­hei­ten verschoben.

        Sie haben aber Recht wenn Sie aus­drücken wol­len man hät­te eine Woh­nung mit einer etwas klei­ne­ren Flä­che kau­fen sol­len anstatt zu mie­ten. Aber nach­her ist man immer klü­ger als vor­her - da wuss­te man die aktu­el­len Bedin­gun­gen noch nicht. Seit dem Ver­kauf sind zudem 7 Umzü­ge zu ver­zeich­nen gewe­sen. Das hät­te man mit einer selbst genutz­ten Immo­bi­lie nur mit meh­re­ren ver­lust­rei­chen Ver­käu­fen errei­chen können. 

        Was also auf den ersten Blick ein­fach aus­sieht ist doch beim genau­en Hin­se­hen recht komplex.

  4. Da dürf­te es Sie doch aber nicht ver­wun­dern, dass sich der Ver­mie­ter den "Auf­wand rund um das Haus, Vor­gar­ten, Hin­ter­gar­ten, Erhalt der Struk­tur, Gemein­ko­sten für alle wesent­li­chen kom­mu­na­len Dien­ste etc." sowie die Kosten der und Ein­schrän­kun­gen durch die Ver­mie­tung (dadurch dass er sein Haus nicht allein bewohnt) vom Mie­ter mit­fi­nan­zie­ren lässt. Es kommt mir aber so vor, als ob Sie genau das übel nehmen.
    Ihre Geschich­te ist indi­vi­du­ell, die Geschich­te des Ver­mie­ters eben­so. Viel­leicht bleibt ihm schlicht nichts ande­res übrig als zu ver­mie­ten? Viel­leicht ist er froh und dank­bar für die­se Mög­lich­keit und er weiß sei­ne Mie­ter zu schät­zen? Viel­leicht will er sich ein­fach auch absi­chern, um nicht von irgend­ei­nem Schlitz­ohr über den Tisch gezo­gen zu wer­den? Die Angst vor Miet­no­ma­den sitzt den Ver­mie­tern im Nacken. Sie kön­nen ja nicht ahnen, ob ein Unschulds­lamm, das gera­de eine Woh­nung sucht, ihnen über den Weg läuft.

    1. Das kommt ihnen viel­leicht so vor, ist aber nicht so. 

      Natür­lich ist mir eine Berech­nung des Auf­wan­des nicht fremd. Unse­re Eigen­tums­woh­nung war nach­ein­an­der an drei sehr unter­schied­li­che Per­so­nen­grup­pen ver­mie­tet. Zwi­schen "sein Haus nicht allein bewoh­nen" und "sein Haus nicht allein bewoh­nen" ist aller­dings oft ein gro­ßer Unter­schied. Wir hat­ten zwi­schen durch ein­mal ein Haus das war zu vier Fünf­teln Wohn- und zu einem Fünf­tel Geschäfts­haus (Ein­lie­ger­woh­nung mit Küche & Bad, die als mein Büro dien­te). Da hät­te man einen 'frem­den' Mie­ter wohl nur per Zufall mal gese­hen, weil es zwei sepa­ra­te Ein­gän­ge gab. Ande­rer­seits hat­ten wir ein Haus in dem war das Sou­ter­rain so ange­legt, dass es für Wohn­zwecke geeig­net war (Decken­hö­he!) um aber da hin zu kom­men muss­te man durch den ein­zi­gen Ein­gang und im Flur gleich neben der KÜche eine Trep­pe (nicht geschlos­sen, alles offen, so wie es in Dos­sen­heim ist) nach unten gehen. Letz­te­res ist eine Situa­ti­on, in der man schon mit einem Mie­ter gut klar kom­men muss um das auf Dau­er zu ertragen.

      Gegen eine nor­ma­le Prü­fung habe ich nichts ein­zu­wen­den - das schließt schon mal Miet­no­ma­den aus (Schufa! - und Gehalts­nach­weis oder noch bes­ser Steu­er­be­scheid des letz­ten Jah­res). Aber einen Lebens­lauf & Hob­bies oder Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten, oder gar Beruf? Das geht dann doch zu weit .... und wenn das Ver­hält­nis Ver­mie­ter-Mie­ter stimmt erfährt es der Ver­mie­ter sowie­so irgend­wann ganz ohne Zwang. Ich sehe in den For­de­run­gen in die­ser Anzei­ge eine gefähr­li­che Ent­glei­sung, da wird etwas für *nor­mal* erklärt, was anson­sten grund­ge­setz­lich als *Pri­vat­sphä­re* geschützt ist. 

      Abglei­ten in Block­wart­ment­a­li­tät? - nein, danke!

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