bookmark_borderBetrachtungen zur Religion

Es wur­de im aus­lau­fen­den Jahr oft dar­über berich­tet, dass in allen mög­li­chen (Nicht-Regie­rungs-) Gre­mi­en, bei­spiels­wei­se im Rund­funk­rat, immer wenn 'inter­es­sier­te Bür­ger' per Dekret erwähnt sind, stets "ver­ges­sen" wird, den säku­la­ren Bür­gern einen Platz zu reser­vie­ren, obwohl sie doch mitt­ler­wei­le im Staa­te mehr als ein Drit­tel der Bevöl­ke­rung aus­ma­chen - was also für Reli­giö­se selbst­ver­ständ­lich scheint ist für ande­re noch aus­ge­schlos­sen. Säku­la­re Bür­ger müs­sen einen Platz am Tisch haben. Poli­ti­sche Kandidat:innen soll­ten sich dahin gehend engagieren.

Kein "inter­re­li­giö­ses" Gre­mi­um ist voll­stän­dig, wenn dort nicht-reli­giö­se Stim­men aus­ge­schlos­sen sind. Nur weil Athe­isten nicht an einen Gott glau­ben, heißt das nicht, dass sie kei­ne Mei­nung zu Ange­le­gen­hei­ten haben, die Reli­gi­on, die Regie­rung und deren Bezie­hung zuein­an­der betreffen.

Unnö­ti­ger Got­tes­be­zug soll­te ver­mie­den wer­den wo es heu­te noch üblich ist. Wenn eine Schu­le, ein Feu­er­wehr­haus, ein Kin­der­gar­ten ein­ge­rich­tet wer­den braucht man bei die­ser Zere­mo­nie kei­ne kirch­li­chen Wür­den­trä­ger - außer viel­leicht als ganz nor­ma­le Teil­neh­men­de. Gewähl­te Amts­trä­ger soll­ten Hin­wei­se auf (einen) Gott weg­las­sen, wenn sie Reden hal­ten oder Eide able­gen. Oder sich zumin­dest die Zeit neh­men, um anzu­er­ken­nen, dass Mil­lio­nen Deut­sche an kei­ne höhe­re Macht glauben.

Es ist nicht zwin­gend einer orga­ni­sier­ten Reli­gi­on anzu­ge­hö­ren um Deut­scher im Sin­ne des Grund­ge­set­zes zu sein. Auch (wohl­ver­stan­de­ner) "Patrio­tis­mus" ist nicht von Mit­glied­schaft in einer Reli­gi­on abhängig.

Vor­tei­le für reli­giö­se Wäh­ler darf es nicht geben, weil es die nicht-reli­giö­sen dem Staats­we­sen ent­frem­det und benach­tei­ligt. Daher ist es bes­ser wenn alle staat­li­chen Stel­len sich der För­de­rung von Reli­gi­on ent­hal­ten um so das Pro­ble­me voll­stän­dig zu vermeiden.

Athe­isten und ande­re Grup­pen, die sich auf die Tren­nung von Kir­che und Staat kon­zen­trie­ren, stel­len kei­ne For­de­run­gen, die reli­giö­se Staats­bür­ger benach­tei­li­gen wür­den - umge­kehrt bedau­er­li­cher­wei­se schon! Athe­isten möch­ten ledig­lich von der Regie­rung so behan­delt wer­den, wie die­se reli­giö­se Bür­ger behandelt. 

Das ist kei­ne per­sön­li­che Auffassung.
Das ver­langt unse­re Verfassung.