"Kunst am Bau" ....

Mit Kunst am Bau wird eine Ver­pflich­tung ins­be­son­de­re des Staa­tes als Bau­herrn ver­stan­den, aus sei­nem bau­kul­tu­rel­len Anspruch her­aus einen gewis­sen Anteil – meist um die 1 % – der Bau­ko­sten öffent­li­cher Bau­ten für Kunst­wer­ke zu ver­wen­den. [Quel­le]

Offen­sicht­lich gibt es eine ähn­li­che Rege­lung auch in Öster­reich - wie die nach­fol­gen­den Bil­der beweisen ....

 

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