Mit Kunst am Bau wird eine Verpflichtung insbesondere des Staates als Bauherrn verstanden, aus seinem baukulturellen Anspruch heraus einen gewissen Anteil – meist um die 1 % – der Baukosten öffentlicher Bauten für Kunstwerke zu verwenden. [Quelle]
Offensichtlich gibt es eine ähnliche Regelung auch in Österreich - wie die nachfolgenden Bilder beweisen ....