Hunde müssen seit wenigen Tagen außerhalb eingefriedeter privater Gelände und in Haus und Wohnung ANGELEINT sein. Das dient dem Schutz von Wildtieren, die gerade jetzt ihre Brut bzw. Jungtiere aufziehen. Man möchte damit verhindern, dass die Hunde wildern oder auch nur eine Störung verursachen, die die Elterntiere dazu bringt ihre Nachkommen zurück zu lassen und sie so dem Tode anheim stellen.
Sicher eine begrüßenswerte Maßnahme für den Arterhalt.
Doch wie steht es um die unzähligen Freigängerkatzen,
die sich völlig ungehindert über Vogelbrut,
Kaninchenjunge und sonstige Kleinsäuger hermachen?
Wenn schon Naturschutz mittels Verordnungen für Hunde,
dann doch bitte gleichermaßen für KATZEN!