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*update* (30.01.2015)

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Der Staat besteht aus ein­zel­nen Men­schen. Angeb­lich ist die Poli­tik von die­sen Men­schen beauf­tragt deren Inter­es­sen wahr­zu­neh­men. Eine Ver­selb­stän­di­gung in ein Gebil­de das sich "Staat" nennt und sei­nen Auf­trag­ge­bern zuwi­der­han­delt ist in unse­rem Grund­ge­setz nicht vor­ge­se­hen, denn dort heißt es:

"Alle Staats­ge­walt geht vom Vol­ke aus. Sie wird vom Vol­ke in Wah­len und Abstim­mun­gen und durch beson­de­re Orga­ne der Gesetz­ge­bung, der voll­zie­hen­den Gewalt und der Recht­spre­chung ausgeübt."

Frü­her wur­de das - zu Zei­ten - anders gese­hen und der "Staat" wur­de als abstrak­te Grö­ße betrach­tet, der sei­ne "Unter­ta­nen", ver­schlei­ernd als "Ein­zel­we­sen" bezeich­net, sei­ner­seits von Rech­ten aus­schlie­ßen kön­nen sollte:

.. Die Frei­heit des Indi­vi­du­ums rich­tet sich immer nach der Frei­heit, die ein Volks­kör­per an sich zu genie­ßen in der Lage ist, und die Frei­heit des Indi­vi­du­ums muss ihm um so mehr ein­ge­glie­dert wer­den, je grö­ßer die aku­ten Gefah­ren sind, von denen der Staats­kör­per an sich tem­po­rär bedroht ist.
Die­se Begren­zung der Gei­stes- und Mei­nungs­frei­heit kann eine frei­wil­li­ge, sie kann aber auch eine erzwun­ge­ne sein.
Sie wird sich immer dann zum Segen des gan­zen Staats­we­sens aus­wir­ken, wenn die Mehr­heit der Wohl­mei­nen­den sie sich frei­wil­lig auf­er­legt und sie von Staats wegen den reni­ten­ten und sabo­tie­ren­den Ele­men­ten auf­ge­zwun­gen wird.
Der Staat kann sich gar nicht die­ses sou­ve­rä­ne Recht von irgend­ei­nem Ein­zel­we­sen neh­men las­sen.
In dem Augen­blick, in dem der Staat sich die­ses sou­ve­rä­nen Rech­tes begibt, begibt er sich der Mög­lich­keit, eine ziel­be­wuß­te und kon­se­quen­te Poli­tik nach innen und nach außen zu betreiben .. "

[Zitat]

Das war Josef Göb­bels. Wir hören heu­te wie­der Kom­men­ta­re der Poli­tik die zum Inhalt haben man müs­se - natür­lich zum Nut­zen "des Vol­kes" - Ein­schrän­kun­gen der Mei­nungs- und Pres­se­frei­heit vornehmen.

Das Wohl des deut­schen Vol­kes ist bereits beein­täch­tigt, wer­den doch immer mehr Geset­ze & Ver­ord­nun­gen erlas­sen die den (fik­ti­ven) "Staat" anstel­le der Bür­ger zum Sou­ve­rän erklä­ren, oder, wenn das nicht aus­drück­lich so bestimmt ist, min­de­stens Ein­schrän­kun­gen der Rech­te von Bür­gern vorsehen. 

Das Grund­ge­setz, ein­zi­ges Hin­der­nis und 'Boll­werk' gegen die aus­ufern­de Kon­trol­le und Macht­be­fug­nis des Staa­tes, ist in ernst­haf­ter Gefahr. Um ihre Inter­es­sen und die ihrer Geld­ge­ber zu betrei­ben schert es die Ver­ant­wort­li­chen nicht wenn es "unver­äu­ßer­ba­re" Antei­le im Grund­ge­setz betrifft und die­se außer Kraft setzt.

"Recht ist was dem Vol­ke nützt!"
- so hieß es schon ein­mal - und wir sind auf dem 'besten' Wege das noch­mals zu erleben ....

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*edit*
(30.01.2015)
Sie­he hier­zu den Arti­kel "Über­wa­chung Total" von Doc­tor Snug­gles - in dem unter Bezug auf die NSA- & Pris­m­ak­ti­vi­tä­ten dar­ge­stellt wird, dass die Kom­plett­über­wa­chung nicht vor den Anschlä­gen in New York, Lon­don & Paris schüt­zen konn­te wäh­rend gleich­zei­tig Bür­ger­rech­te der ver­meint­li­chen "Sicher­heit" geop­fert wurden.

*2.edit*
(30.01.2024)
"lebenskunst.me/archives/610" exi­stiert nicht mehr aktiv im Inter­net, der Link führt jetzt zu einer Ker­stin Neu­mann, die mit dem hier bespro­che­nen The­ma kei­ne Ver­bin­dung hat. Den Arti­kel auf den ich mich bezo­gen hat­te fin­den Sie nun → dort