Klatsch ...!


"..Auch wenn sich die Spei­che­rung nicht auf die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­in­hal­te erstreckt, las­sen sich aus die­sen Daten bis in die Intim­sphä­re hin­ein­rei­chen­de inhalt­li­che Rück­schlüs­se zie­hen. Adres­sa­ten, Daten, Uhr­zeit und Ort von Tele­fon­ge­sprä­chen erlau­ben, wenn sie über einen län­ge­ren Zeit­raum beob­ach­tet wer­den, in ihrer Kom­bi­na­ti­on detail­lier­te Aus­sa­gen zu gesell­schaft­li­chen oder poli­ti­schen Zuge­hö­rig­kei­ten sowie per­sön­li­chen Vor­lie­ben, Nei­gun­gen und Schwä­chen. Je nach Nut­zung der Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on kann eine sol­che Spei­che­rung die Erstel­lung aus­sa­ge­kräf­ti­ger Per­sön­lich­keits und Bewe­gungs­pro­fi­le prak­tisch jeden Bür­gers ermög­li­chen. Auch steigt das Risi­ko von Bür­gern, wei­te­ren Ermitt­lun­gen aus­ge­setzt zu wer­den, ohne selbst hier­zu Anlass gege­ben zu haben. Dar­über hin­aus ver­schär­fen die Miss­brauchs­mög­lich­kei­ten, die mit einer sol­chen Daten­samm­lung ver­bun­den sind, deren bela­sten­de Wir­kung. Zumal die Spei­che­rung und Daten­ver­wen­dung nicht bemerkt wer­den, ist die anlass­lo­se Spei­che­rung von Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­kehrs­da­ten geeig­net, ein dif­fus bedroh­li­ches Gefühl des Beob­ach­tet­seins her­vor­zu­ru­fen, das eine unbe­fan­ge­ne Wahr­neh­mung der Grund­rech­te in vie­len Berei­chen beein­träch­ti­gen kann.."



[Quel­le]
 

Am besten haben mir zwei Sät­ze bei U. Vet­ter / "law­blog" zum Urteil gefal­len - der schreibt:
" .. Die gesam­te Vor­schrift ist nich­tig. Alle erho­be­nen Vor­rats­da­ten müs­sen unver­züg­lich gelöscht werden .. "

* edit *
Trotz aller Freu­de ist aller­dings das Bild des "Deut­schen Michel" außer­or­dent­lich 'trü­be' - dazu gibt es eine prä­zi­se Ana­ly­se (60. Metro­po­lit) in den Kom­men­ta­ren zu dem Arti­kel von U. Vetter ....

*2.edit *
Auch die Pira­ten­par­tei hat eine Stel­lung­nah­me abgegeben ....