Die folgende Anzeige ist ein besonderes Beispiel. Die Unverschämtheit eines solchen Vermieters wäre in einem weniger angespannten Wohnungsmarkt nicht möglich. Als nächstes kommt dann wohl nur noch die Frage nach einem polizeilichen Führungszeugnis und dem Beruf des Großvaters.
Kann mir jemand erklären was das so genannte "Hausgeld" ist? Ich habe das noch nie gehört - und vor allem wüßte ich gern WOFÜR es gezahlt werden soll - der ein- oder ausziehende Mieter zahlt doch Miete & Nebenkosten.
Warum fragen Sie nicht einfach beim Vermieter nach?
@ iGing
Ich dachte, das wäre eine regionale Besonderheit in
Ba-WüSüdhessen und jemand von dort könnte es mir erklären.Da der Vermieter nur Kontakt per Mail haben will war mir das zuviel Aufwand - ich denke mir, ich bekäme auf diese Frage ohne meinen Lebenslauf abgegeben zu haben bestimmt keine Antwort.
Moment, Heppenheim ist NICHT Baden-Württemberg. Das fängt erst südlich, an der Grenze zu Laudenbach, an.Heppenheim liegt im Kreis Bergstraße in Hessen und ist Sitz des Landratsamtes, das dort die Kennzeichen mit "HP" hat.
Was das Hausgeld betrifft, da habe ich nichts dazu finden können, das sich mit einer Mietwohnung in Verbindung bringen ließe.
@ pathologe
Ooouuups! Danke für die Korrektur .... man verkommt ganz darin mit den vielen Ländern (3) die sich in dieser Ecke der BRD treffen ....
Stimmt. Da fehlt wirklich nur noch der Ariernachweis.
"Hausgeld" - dem Hören zufolge hätte ich fast auf "das Geld für den Hausmeister" getippt, aber dafür holt man sich ja heutzutage externe Firmen und leistet sich keinen eigenen mehr.
Ist wahrscheinlich einer solcher neumodernen Begriffen, die man als Begründung heranziehen kann, um noch einmal die Hand aufzuhalten.
Mit der erwähnten Grundsteuer dürfte das ähnlich sein (Grundsteuer wird doch überhaupt sowieso nur fällig, wenn es sich um Wohneigentum handelt).
Sie werden es kaum glauben, aber die Grundsteuer darf auf den/die Mieter umgelegt werden.
@ matrixmann
Bei der Grundsteuer hat die Frau iGing recht - das ist es auch nicht was mich gestört hat. Ich fand das, was gelb markiert ist unverschämt - es geht weit über das hinaus was noch als 'angemessen' gelten kann.
Hierorts ist schon länger eine richtige Bewerbungsmappe (!) erwünscht. Hausgeld ist wohl etwas missbräuchlich ausgedrückt, denn eigentlich sind das Vorauszahlungen für Betriebskosten und Rücklagen bei einer WEG, auch Wohngeld genannt. Hier ist wohl die selbst getätigte Aufwendung für den Mieterwechsel gemeint.
Danke, Frau Araxe,
aber bevor ich eine *Bewerbungsmappe* für eine Wohnung abgebe lebe ich wahrscheinlich eher in meinem Wohnwagen oder auf der Straße. Es gibt Grenzen die nicht überschritten werden sollten, und eine *Bewerbungsmappe* gehört für mich dazu.
Wo wir jetzt wohnen gibt es ebenfalls eine Eigentümergemeinschaft mit Umlagen für alle möglichen Zwecke - auf die Idee sich an Ein- und Auszug zusätzlich zu bereichern sind sie hier noch nicht gekommen (wenn es das ist).
"Hier ist wohl die selbst getätigte Aufwendung für den Mieterwechsel gemeint."
Man kassiert bei jedem Mieterwechsel also 200€ dafür, dass man z.B. eine Anzeige aufgeben muss zwecks Neuvermietung, für Besichtigung zur Verfügung stehen oder ein paar Telefongespräche führen muss ... Das muss einem erst mal einfallen. Wie wär's mit Eintrittsgeld für eine Besichtigung von jedem Mietinteressenten?
Hallo Frau iGing,
der menschlichen Gedankenflut was Geldverdienen angeht sind - wie man an einem solchen Beispiel sieht - keine Grenzen gesetzt. Nicht alle potentiellen Vermieter laden ihre potentiellen Mieter noch auf einen Kaffee ein .... ;c) Nochmal ein dickes "Danke!"
Wenn man so ein Eintrittsgeld einführte ... könnte man davon leben und brauchte die Wohnung tatsächlich nicht mehr zu vermieten.
Das sollten wir uns als Geschäftsidee patentieren lassen.
War meine Idee, nicht Ihre! Sie können höchstens für sich beanspruchen, mich auf die Idee gebracht zu haben, indem Sie das Thema zur Sprache brachten. ;-))
[Die Spitzfindigkeit auf die Spitze treiben! Habe ich bei den Juristen gelernt.]
@ Frau iGing
Da sehen Sie es, Frau Araxe schreibt: Es gibt sowas schon. Man glaubt es kaum.
Ach ja, Eintrittsgelder für Besichtigungen wurden in der Tat schon erhoben seitdem der Mieter den Makler nicht mehr zahlen muss.
@ Frau Araxe
Kennen Sie den (überhaupt nicht witzigen Vater-Witz):
Ein Außendienstmitarbeiter gibt seine Spesenabrechnung ab und schreibt als Notiz dazu:
'Der Zylinder war für die Beerdigung des Kollegen Müller nötig'
Darauf die Spesenabteilung:
'Zylinder werden nicht erstattet, Zylinder gestrichen!'
Der Mitarbeiter gibt eine neue Abrechnung ab - darin ist kein Zylinder mehr aufgelistet und er schreibt dazu:
'Der Zylinder ist drin ... nun suchen Sie mal schön!'
Vermieter bleiben NIE auf den Kosten sitzen.
Die 200 Euro sind im Vergleich zu früher sehr günstig. Da waren als Courtage mind. 2 Nettokaltmieten + MwSt. fällig. Courtagefreie Wohnungen gab es so gut wie gar nicht. Nun darf die Courtage bei Mietobjekten nicht mehr vom Mieter bezahlt werden, sondern der Vermieter trägt die Kosten ausschließlich. Oder sollte es zumindest.
@ Frau Araxe
Unser Vermieter hat ganz offen zugegeben, dass er die Miete monatlich um den Betrag erhöht hat den die Maklerin verlangte, aufgesplittet in 24 Monate, und mit einem Vertrag, der in den ersten 24 Monaten nicht kündbar war.
Das wusste ich gar nicht, dass der Mieter keine Maklergebühren mehr zahlen muss. Meines Wissens muss der zahlen, der den Auftrag erteilt --- was dazu führte, dass mancher Makler zweimal abkassierte, denn wenn Mieter und Vermieter den Makler nutzen, um zusammenzutreffen, erteilt ja jede Seite einen Auftrag.
@wvs:
Da Sie ja offensichtlich glauben, dass Vermieter sich grundsätzlich nur auf Kosten der Mieter bereichern, fragt man sich doch, warum Sie sich nicht selbst Wohnungseigentum zugelegt haben. Dann könnten Sie heute selbst vermieten und wären alle Sorgen los.
@ Frau iGing
Während meines Lebens habe ich eine Eigentumswohnung und insgesamt drei Häuser besessen. Das letzte Haus war 220 m² groß, viel zu viel für 2 Personen. Erst recht der Aufwand rund um das Haus, Vorgarten, Hintergarten, Erhalt der Struktur, Gemeinkosten für alle wesentlichen kommunalen Dienste etc. - ein Groschengrab ohne Grenzen. Da war die Entscheidung leicht es zu verkaufen (1993). Im Rückblick, wobei damals die enorme Steigerung der Mietpreise nicht abzusehen war, war die damalige Entscheidung richtig.
Heute liegen die größeren Wohnungen (wenn es nicht gerade Großstädte sind) vom m²-Preis niedriger als Kleinwohnungen. Die Nachfrage hat sich durch die Änderung der Lebensgewohnheiten verschoben.
Sie haben aber Recht wenn Sie ausdrücken wollen man hätte eine Wohnung mit einer etwas kleineren Fläche kaufen sollen anstatt zu mieten. Aber nachher ist man immer klüger als vorher - da wusste man die aktuellen Bedingungen noch nicht. Seit dem Verkauf sind zudem 7 Umzüge zu verzeichnen gewesen. Das hätte man mit einer selbst genutzten Immobilie nur mit mehreren verlustreichen Verkäufen erreichen können.
Was also auf den ersten Blick einfach aussieht ist doch beim genauen Hinsehen recht komplex.
Da dürfte es Sie doch aber nicht verwundern, dass sich der Vermieter den "Aufwand rund um das Haus, Vorgarten, Hintergarten, Erhalt der Struktur, Gemeinkosten für alle wesentlichen kommunalen Dienste etc." sowie die Kosten der und Einschränkungen durch die Vermietung (dadurch dass er sein Haus nicht allein bewohnt) vom Mieter mitfinanzieren lässt. Es kommt mir aber so vor, als ob Sie genau das übel nehmen.
Ihre Geschichte ist individuell, die Geschichte des Vermieters ebenso. Vielleicht bleibt ihm schlicht nichts anderes übrig als zu vermieten? Vielleicht ist er froh und dankbar für diese Möglichkeit und er weiß seine Mieter zu schätzen? Vielleicht will er sich einfach auch absichern, um nicht von irgendeinem Schlitzohr über den Tisch gezogen zu werden? Die Angst vor Mietnomaden sitzt den Vermietern im Nacken. Sie können ja nicht ahnen, ob ein Unschuldslamm, das gerade eine Wohnung sucht, ihnen über den Weg läuft.
Das kommt ihnen vielleicht so vor, ist aber nicht so.
Natürlich ist mir eine Berechnung des Aufwandes nicht fremd. Unsere Eigentumswohnung war nacheinander an drei sehr unterschiedliche Personengruppen vermietet. Zwischen "sein Haus nicht allein bewohnen" und "sein Haus nicht allein bewohnen" ist allerdings oft ein großer Unterschied. Wir hatten zwischen durch einmal ein Haus das war zu vier Fünfteln Wohn- und zu einem Fünftel Geschäftshaus (Einliegerwohnung mit Küche & Bad, die als mein Büro diente). Da hätte man einen 'fremden' Mieter wohl nur per Zufall mal gesehen, weil es zwei separate Eingänge gab. Andererseits hatten wir ein Haus in dem war das Souterrain so angelegt, dass es für Wohnzwecke geeignet war (Deckenhöhe!) um aber da hin zu kommen musste man durch den einzigen Eingang und im Flur gleich neben der KÜche eine Treppe (nicht geschlossen, alles offen, so wie es in Dossenheim ist) nach unten gehen. Letzteres ist eine Situation, in der man schon mit einem Mieter gut klar kommen muss um das auf Dauer zu ertragen.
Gegen eine normale Prüfung habe ich nichts einzuwenden - das schließt schon mal Mietnomaden aus (Schufa! - und Gehaltsnachweis oder noch besser Steuerbescheid des letzten Jahres). Aber einen Lebenslauf & Hobbies oder Freizeitaktivitäten, oder gar Beruf? Das geht dann doch zu weit .... und wenn das Verhältnis Vermieter-Mieter stimmt erfährt es der Vermieter sowieso irgendwann ganz ohne Zwang. Ich sehe in den Forderungen in dieser Anzeige eine gefährliche Entgleisung, da wird etwas für *normal* erklärt, was ansonsten grundgesetzlich als *Privatsphäre* geschützt ist.
Abgleiten in Blockwartmentalität? - nein, danke!