Das finde ich auch.
Weil wir ansonsten auch gleich wieder sagen könnten:
"Recht ist was dem Volke nützt!"
So etwa muß man wohl die sich letztens häufenden Attacken des Innenministers auf das Bundesverfassungsgericht sehen ....
Was beim "Kinderpornographie-Sperrgesetz" geplant ist, nämlich den BND alleine ohne jegliche Kontrolle entscheiden zu lassen ist genau das, was im Dritten Reich zu unkontrollierbaren Willkürakten der 'Geheimen Staatspolizei' (und in der DDR: der Staatssicherheit) und letztlich zur Liquidation jeglicher Opposition gegen das Régime führte.
Der Herr Innen-Minister aber gibt sich indigniert, weil seinen ad-hoc- und us de la-mäng-Gesetze, die allesamt der Rechtmäßigkeit entbehren, immer häufiger "Verfassungswidrigkeit" bescheinigt wird und sie nur mit zahlreichen, wesentlichen Änderungen in die Praxis gehen ....
Daher plädiere ich für Augenmaß in der Sache und Abwahl der Verantwortlichen für diese abwegigen Gesetzesvorhaben, die nur Wahlkampfgetöse darstellen! Anstelle des obigen Satze sollte in einem Rechtsstaat gelten:
„Nur was Recht ist,
nützt dem Volke."