Das hatten wir doch schon 'mal ....


Das fin­de ich auch.
Weil wir anson­sten auch gleich wie­der sagen könnten:
"Recht ist was dem Vol­ke nützt!"
So etwa muß man wohl die sich letz­tens häu­fen­den Attacken des Innen­mi­ni­sters auf das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt sehen .... 

" .. Mit dem Gesta­po­ge­setz von 1936, das staats­po­li­zei­li­che Aktio­nen grund­sätz­lich der rich­ter­li­chen Nach­prü­fung ent­zog, war der größ­te Schritt zum per­ma­nen­ten Aus­nah­me­zu­stand getan. Als der Gesta­po per Gesetz zuge­stan­den wur­de, was sie vor­her schon längst prak­ti­ziert hat­te, zer­fiel der Rechts­schutz des Indi­vi­du­ums voll­stän­dig. Nun konn­te die Gesta­po selbst ent­schei­den, wel­cher Tat­be­stand als poli­tisch galt und wer als gefähr­li­cher Staats­feind zu ver­fol­gen war .. "

Was beim "Kin­der­por­no­gra­phie-Sperr­ge­setz" geplant ist, näm­lich den BND allei­ne ohne jeg­li­che Kon­trol­le ent­schei­den zu las­sen ist genau das, was im Drit­ten Reich zu unkon­trol­lier­ba­ren Will­kür­ak­ten der 'Gehei­men Staats­po­li­zei' (und in der DDR: der Staats­si­cher­heit) und letzt­lich zur Liqui­da­ti­on jeg­li­cher Oppo­si­ti­on gegen das Régime führte.

Der Herr Innen-Mini­ster aber gibt sich indi­gniert, weil sei­nen ad-hoc- und us de la-mäng-Geset­ze, die alle­samt der Recht­mä­ßig­keit ent­beh­ren, immer häu­fi­ger "Ver­fas­sungs­wid­rig­keit" beschei­nigt wird und sie nur mit zahl­rei­chen, wesent­li­chen Ände­run­gen in die Pra­xis gehen ....
Daher plä­die­re ich für Augen­maß in der Sache und Abwahl der Ver­ant­wort­li­chen für die­se abwe­gi­gen Geset­zes­vor­ha­ben, die nur Wahl­kampf­ge­tö­se dar­stel­len! Anstel­le des obi­gen Sat­ze soll­te in einem Rechts­staat gelten:


Nur was Recht ist,
nützt dem Volke."



 

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