In Rekordzeit zwischen Antrag und Genehmigung wurde Anfang der Woche (Dienstag nach Ostern) die Baugenehmigung erteilt. So schnell, dass wir davon überrascht wurden, denn noch ist die Finanzierung nicht endgültig und unterschrieben. Jedenfalls war die Freude groß, es wird nun bald tatsächlich auf dem (nunmehr) *Bauplatz* gewerkelt werden, das Baustellenschild wird aufgestellt, die Bauherrenversicherung bestellt, und die Drohne kommt endlich zum Einsatz um das Geschehen zu begleiten.
Das 'bald' ist noch nicht punktgenau fest zu machen, denn es fehlt eine klitzekleine Kleinigkeit, die allerdings vor allen anderen Arbeiten fertig sein muss:
Die Abwasserplanung.
Bei einem Gefälle von ca. 12 m ab Straßenniveau und ca. 40 m Länge bis zum städtischen Kanal kein leichtes Unterfangen! Denn die Bauordnung für dergleichen 'Bauwerk' - und "Ja", es wird tatsächlich so bezeichnet, wo es doch später im Untergrund verschwunden sein wird - ist auf den "Normalfall" ausgerichtet. Deswegen wird es hier nochmal Diskussionen zur Frage "Absicht der Verordnung abgewogen gegen Kostenaufwand" geben. Letztlich geht es natürlich darum, eine saubere und verlässliche Entsorgung zu gewährleisten, die in den kommenden Jahren problemlos ihren Dienst leistet.
Wir sind dem Architekten außerordentlich dankbar für sein Engagement und ständige Gesprächsbereitschaft. Jede unserer Fragen wurde beantwortet, alle unsere Vorschläge und Ideen wurden abgewogen, von der Kostenseite her betrachtet und eingeordnet. Kein Wort der Ungeduld über unsere laienhaften Fragen und Vorstellungen. Welch ein Riesenunterschied zu den anfangs ins Auge gefassten Herren, die mimosenhaft und ausweichend selbst auf grundsätzliche Fragen reagierten und nach mehreren Monaten lediglich zu ein paar unverbindliche Skizzen vorzuweisen hatten.
Für diejenigen, die es gern etwas genauer hätten was da an Gebäude entstehen soll hier eine Übersicht zur Gliederung ("click!" auf den Plan vergrößert):

Ein Grundstück, das als Bauplatz ausgewiesen ist, dürfte wohl problemlos an das Abwassernetz anzuschließen sein - sollte man zumindest annehmen. Wenn's da dann auch noch Widerstand gibt, kann man das doch nur als Schikane bezeichnen.
Es gibt keinen 'Widerstand' der örtlichen Behörde, sondern ein hessisches Baugesetz, das genau vorschreibt wie eine Abwasserführung gebaut werden soll. Da denkt man in Grad Gefälle, in Revisonsschächten, in Fallhöhen und zu erwartenden Mengen. Letzteres hat deswegen mehr Bedeutung erlangt, weil das Schmutzwasser früher mit Regenwasser vermischt abgeleitet werden konnte - das ist heute nicht mehr zulässig und muss gesondert passieren. Kein Problem damit, das ist gelöst. Aber die Schmutzwasserführung - so wie sie vom Facharchitekten vorgeschlagen wurde - würde Erdarbeiten erfordern, die wir ja gerade vermeiden wollten und die von den Kosten her fast so hoch wären als wenn wir einen Keller bauten (!).
Deswegen gibt es nun Verzögerung, bis die Vernunft sich durchgesetzt hat. Es gibt den Begriff 'unbilliges Verlangen', der hier ins Spiel kommt. Wenn es nämlich einen wesentlich günstigeren Vorschlag gibt, der das Ziel erreicht, dann muss die Behörde ihr 'Ermessen' walten lassen .... und wir hoffen natürlich, dass es nicht zum Äußersten, einem Verwaltungsgerichtsverfahren kommen wird, sondern eine einvernehmliche Lösung gefunden wird.
Der Faktor 'Zeit' ist eher meine Sorge.
[Es gäbe noch die Möglichkeit an den bereits bestehenden Kanal der Nachbarn anzuschließen, das erforderte eine Grunddienstbarkeit bzw. Baulast und ist momentan nur ein Gedankenspiel.]