finde ich die Diskussion über die sogenannte "Sicherungsverwahrung" - die in Wahrheit nichts anderes als eine Willkürmaßnahme sein wird. Denkt denn überhaupt noch ein Mensch in Deutschland daran wie u.a. mit Hilfe ähnlicher Gesetzgebung* der Weg in die "völkische Gesellschaft" gebahnt wurde?
Zwar wird allenthalben darüber gesprochen man werde " .. ein Régime nach Muster des Dritten Reiches auf deutschem Boden nie wieder zulassen" - aber wie weit sind wir denn wirklich davon entfernt dem "gesunden Volksempfinden" die Bahn freizumachen?
Freilich gedeiht in einem Land dessen Bevölkerung von seinen Politikern dazu aufgerufen wird "Sozialschmarotzer" in der eigenen Nachbarschaft zu identifizieren und den Behörden zu melden gleichzeitig der Gedanke es müsse "wertes" und "unwertes" Volk geben .... nur auszusprechen getraut sich natürlich kein Politiker was an schlimmen Folgen solcher Klassifizierung zu befürchten ist.
Gründe für diese aufkeimenden Strömungen von Denunzianzen- und Bespitzelungsmentalität gibt es wahrscheinlich zuhauf - ich meine es hat vorrangig etwas damit zu tun, daß nahezu ein Viertel der Bevölkerung in unserem Land für den überwiegenden Teil seines Lebens in einem repressiven Staat gelebt hat - da war dergleichen "Aussonderung von Klassenfeinden" (hier unter dem Begriff "Serientäter" subsummiert) die Regel, nicht die Ausnahme.
Kommt dann noch die - historisch bedingte und nie beendete - Untertanenmentalität in unserem Land dazu so verbinden sich alte und neue Ressentiments zu einem gefährlichen Gemisch von dumpfer "Auge-um-Auge"-Forderung und da man dann schon dabei ist kann man die Lumpen gleich für immer wegsperren ....
Zu hoffen bleibt nur, daß der EuGH den hiesigen Politikern erneut auf die Finger klopft.
* Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 (2 BvR 2029⁄01) mit Darstellung der Entwicklung vom Gewohnheitsverbrechergesetz zur modernen Sicherungsverwahrung